Die Personenfähre Bullay/Alf hat von der zuständigen WSV eine vorläufiges Attest für den Fährbetrieb bis Ende Oktober 2024 erhalten.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Entscheidung über den Einbau eines Motors zu fällen, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Hier gibt es verschiedene Alternativen, deren Realisierung derzeit geprüft werden. Insbesondere die Förderungsmöglichkeiten sollen ausgelotet werden.
Die Fähre hat inzwischen den regelmäßigen Fährbetrieb wieder aufgenommen.
Die positive Entwicklung ist insbesondere auf die intensiven Bemühungen der Gemeinde Bullay und der Verbandsgemeinde Zell zurück zu führen. Hie danken wir insbesondere Herrn BM Hoffmann und dem Sachbearbeitern der VG, Herrn Nachtsheim und Frau Eigelshove.
Matthias Müller, Ortsbürgermeist
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