Nach langem Stillstand hat die Deutsche Glasfaser begonnen, die Anlagen in den den Häusern unserer Gemeinde freizuschalten. Dies betrifft alle Haushalte, die einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben.
Die Deutsche Glasfaser wird die Altverträge kündigen und nach einer Mitteilung des Unternehmens kann das schnelle Internet endlich genutzt werden.
Wir bedanken uns für Ihre Geduld.
Matthias Müller, Ortsbürgermeister

Martin Hoffmann says
Das sind erst einmal gute Nachrichten !
Bei einer Aktivierung in Bullay wurde ich um Unterstützung gebeten, da es nach der vermeintlich erfolgreichen Aktivierung immer wieder zu Unterbrechungen in der Netzverbindung kam und an dem Anschluss bei bestehender Verbindung nicht die nach § 1 TK-Transparenzverordnung vorgeschriebene Leistung durch die Deutsche Glasfaser erbracht wurde.
Die Tranzparenzverordnung der Bundesnetzagentur gilt übrigens für alle Anbieter.
Ob das ein Einzelfall war, entzieht sich meiner Kenntnis.
In der Regel liegt die Ursache in der Netzdimensionierung und das hat mit dem Medium Glasfaser erst einmal nichts zu tun. Es kann auch sein, dass sich mit zunehmender Beschaltung des Netzes die Leistung der Anschlüsse verschlechtert, wenn der Netzbetreiber nicht nachregelt.
Das müssen die Bürger aber nicht hinnehmen.
Damit das schnelle Internet in Bullay auch ein schnelles Internet wird, können Bürger mit Geschwindigkeitsproblemen am Anschluss die Leistung gegenüber dem Netzbetreiber einfordern und sollte die Leistung danach nicht erbracht werden, den Rechnungsbetrag mindern oder kündigen.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte folgendermaßen vorgegangen werden:
1. Der Netzbetreiber ist verpflichtet die mindest, normal und maximal Leistungswerte des verkauften Produktes zu veröffentlichen und dem Kunden mitzuteilen. Erkundigen sie sich, welche Leistungswerte Ihr Anschluss laut Transparenzverordnung haben muss. Die Werte finden sie im Produktinformationsblatt zu Ihrem Anschluss auf der Webseite z.B. der Deutschen Glasfaser unter Downloads.
2. Laden und installieren sie die Breitbandmessung Desktop APP der Bundesnetzagentur auf Ihrem Desktop Computer: https://www.breitbandmessung.de/desktop-app
3. Führen sie die Messungen laut Anleitung durch. Nach den Messungen erhalten Sie ein rechtlich verbindliches Messprotokoll, das sie im Falle eines negativen Testats gegenüber dem Netzbetreiber zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche verwenden können. Der Netzbetreiber muss das Protokoll anerkennen. Tut er das nicht, kann dies in letzter Konsequenz per Email bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden.
Informationen, wann eine Leistung in Bezug auf mindest, normal oder maximal Leistungswerte nicht erbracht wurde, finden sie unter: https://www.bundesnetzagentur.de/internetgeschwindigkeit
Mit besten Grüßen,
Martin Hoffmann
Dipl.-Ing. Elektrotechnik/ Nachrichtentechnik