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» Gemeindenachrichten » Bebauungsplanverfahren „Moselresidenz II“ (Update!)

Bebauungsplanverfahren „Moselresidenz II“ (Update!)

16 Kommentare

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Moselresidenz II“ erfolgt nunmehr die Offenlage.

In diesem Zusammenhang informiert die Ortsgemeinde über den bisherigen Gang
des Verfahrens.

Beim Bebauungsplanverfahrens „Moselresidenz I“ wurde der Bau einer
Wohnanlage anstelle des Geka-Marktes im Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Dabei konnten wir selbst keinen Investor suchen, weil uns das Grundstück
nicht gehört. Die 58 barrierefreien, bezahlbaren Wohnungen werden ab August
bezogen. Sie entstehen auf einer vergleichsweise geringen Fläche, was
ökologisch sinnvoll ist, und haben die Gemeinde keinen Cent gekostet.

https://bullay.de/wp-content/uploads/2021/04/Moselresidenz-Bullay-II-Video-fuer-Praesentation-OG-Bullay.mp4

Update: Die Entwurfsplanung als PDF.

Der Investor hat dann das benachbarte RWZ-Gelände gekauft und will weitere
60 Wohnungen bauen, da die Nachfrage nach solchen altersgerechten Wohnungen
weiter groß ist. Das Projekt wurde 2 mal im Gemeinderat mit einer Power
Point Präsentation und dem Architekten vorgestellt. 1 Mitbürger war da! Da
jetzt wesentlich mehr Platz ist, werden 4 einzelne Gebäude erstellt. Die
Gebäude-Oberkante ist 3 m niedriger als die der höchsten Gebäude des 1.
Bauabschnitts. Die Geschosszahl spielte für die Gemeinde keine Rolle, da der
Begriff „Geschoss“ juristisch zu interpretieren ist und daher für die Höhe
der Gebäude nicht aussagekräftig ist. In der Gemeinderatssitzung vom
24.03.21 wurde das Bauprojekt mehrheitlich gegen zwei Gegenstimmen
beschlossen. Entscheidend für die Zustimmung des Gemeinderates war die
Tatsache, dass die Gebäudehöhe des 1. Bauabschnittes unterschritten wird.
Positiv bewertete der Gemeinderat auch, dass aus der bisherigen
Industriebrache nun wertvoller Wohnraum entsteht. Gerne können
Interessierte sich anhand der Unterlagen über die Fakten zu informieren.
Zusätzlich kann man sich auf der Homepage der Gemeinde Bullay einen
virtuellen Eindruck der aktuellen Planung verschaffen.

Matthias Müller, Ortsbürgermeister

verfasst am 8. April 2021 einsortiert unter: Gemeindenachrichten

Comments

  1. Claudia Daub says

    11. April 2021 at 13:19

    Bullay hat eine schöne neue Homepage…eine Mitteilung im Mitteilungsblatt, dass das neue Bauvorhaben auf der Homepage eingesehen werden kann, wäre in Pandemiezeiten eine sicherere Alternative zu einer Präsenzveranstaltung während der Gemeinderatssitzung gewesen.
    Dann wäre sicher auch mehr als 1 Bürger an diesem Projekt interessiert gewesen.

    Antworten
    • Matthias Müller says

      13. April 2021 at 15:56

      Hallo Claudia,
      es fanden versciedene Gemeinderatssitzungen statt mit Vorstellung des Projekts. Auch ich stand für Infos zu Verfügung. Jetzt haben wir die Unterlagen im Rahmen des Offenlegungsverfahrens ins Netz gestellt.

      Antworten
    • Gleissner Werner says

      20. April 2021 at 1:13

      Hallo Claudia
      das ist so, aber auch wenn 20, 30
      Bürger anwesend gewesen währen, hätte das am Ergebnis des Gemeinderates, ausser das die Sitzung unnötig in die Länge gezogen währe nichts geändert.
      Die gewählten Gemeinderatsmitglieder wollen über ihrem stolzen Recht der Stimmabgabe natürlich selber entscheiden, auf der anderen Seite
      würde ihnen ein möglichst grosses Publikum gut tun, welches nur mit dem Kopf nicken darf.
      Daher, eine oder zehn Gäste in der Gemeinderatssitzung, es bleibt wie es im Vorfeld ausgehandelt wurde.

      Antworten
      • Gleissner Werner says

        20. April 2021 at 3:04

        Winklige Gassen und alte Fachwerkbauten im Ortskern gepaart mit der ausgesprochen moselländischen Gastlichkeit in zahlreichen Hotels, Restaurants und Straußwirtschaften werden für Ihr Wohlbefinden sorgen. Entlang dem Moselufer finden Sie Ruhe und Erholung bei langen Spaziergängen auf sehr gut ausgebauten Wanderwegen entlang der Uferpromenade, die eine der längsten von allen Moselorten ist. Durch viele Maßnahmen gerade auf dem Gebiet der Ortsverschönerung hat sich Bullay in den letzten Jahren zu einem attraktiven Fremdenverkehrsort entwickelt

        Antworten
      • Matthias Müller says

        20. April 2021 at 17:18

        Hallo Herr Gleisner,
        der GEMEINDERAT pflegt eine offene Diskussion und handelt keine Dinge im Vorfeld oder in Hinterzimmern aus. Sie sind herzlich eingeladen, sich hiervon durch den Besuch von Gemeinderatssitzungen zu überzeugen. Die Gemeinderatsmitglieder sind von den Bürgern gewählt und nehmen ihr Mandat ernst. Dies beweist die positive Entwicklung, die unser Ort in den letztten Jahrzehnten genommen hat. Dies ist nicht zuletzt auf die ehrenamtliche Mitarbeit vieler Bürger zurückzuführen, die hierfür Freizeit opfern, um ihren Ort voranzubringen

        Antworten
  2. Christine Hartge-Ohlmann says

    11. April 2021 at 15:54

    Der Animationfilm des Bauvorhabens gibt keineausreichende Klarheit über die wirkliche Höhe und Dimenzion der Gebäude. Diese Gebäudereihe Bauabschnitt 2 wirkt sicherlich mit Bauabschnitt 1 riesig. Ich habe festgestellt, dass die Bürger von Bullay wenig Kenntnisse über dieses große Bauvorhaben haben. Dies liegt sicherlich schwerpunktmäßig an der Corona- Pandemie. Eine Offenlegung der Pläne sollte aus diesem Grund noch etwas warten. Die Petition zu dieser Baumaßnahme
    https:// http://www.openpetition.de/!ykszf zeigt doch, dass die Bullayer ein großes Interesse haben.

    Antworten
    • Matthias Müller says

      13. April 2021 at 16:07

      Sehr geehrte Frau Hartge-Ohlmann,
      Die Durchführung der Offenlage ist gesetzlich vorgeschrieben.Die Modalitäten werden im Mitteilungsblatt der VG Zell in dieser Woche veröffentlicht.
      Wenn die Bürger Interesse an dem Projekt haben, können Sie auch gerne von mir persönlich informiert werden, wovon Sie ja auch schon Gebrauch gemacht haben.
      Aus dem oben veröffenlichten Höhenvergleich zwischen 1. und 2. Bauabschnitt ist ersichtlich, dass die Gebäude des 2. Bauabschnitts ca 3m niedrieger werden als die vor dem Bahndamm stehenden Gebäude des 1. Bauabschnitts.

      Antworten
    • Matthias Müller says

      13. April 2021 at 16:11

      Sehr geehrte Frau Hartge-Ohlmann,
      dies ergibt sich aus der Veröffentlichung im VG-Blatt dieser Woche.

      Antworten
  3. Christine Hartge-Ohlmann says

    11. April 2021 at 15:58

    Lieber Gemeinderat,

    wann und wo findet die Offenlegung der Pläne des Bauabschnittes 2 Moselresidenz statt.
    Ich würde diese Information gerne in die Petition “Vier statt Fünf für Bullay”https:// http://www.openpetition.de/!ykszf stellen.

    Vielen Dank.

    Antworten
  4. Gleissner says

    13. April 2021 at 18:38

    Der Animationsfilm entspricht nicht den Tatsachen…hier wird Bullay als
    Klötzchendorf dermaßen schlecht dargestellt, das die s.g. Residenz entsprechend
    schöner dargestellt werden soll. Diese Bebauung folgt in keiner weise den Baugenemigungen in der Vergangenheit. Sie führt jegliche Bauauflagen
    der Vergangen Jahrzehne hinsichtlich einer Orts bzw Landschaftstypischen Bebauung geradezu in lächerliche. Daran können auch juristische interpretationen nichts ändern. Nicht nur unsere Mitbewohner, besoners unsere Gäste erwarten bestimmt keine Bebauung wie die in den Vorstädten, deshalb kommen sie zu uns.

    Antworten
    • Matthias Müller says

      14. April 2021 at 12:58

      Sehr geehrte Familie Gleisner,
      bisher wurde das Gebiet Am Kleinbahnhof als Gewerbegebiet genutzt mit Tankstelle, Hochregallager, Schuppen, Lagerhallen,einem maroden leerstehenden ehemaligen Lebensmittelmarkt und Lagerflächen. Nach Aufgabe des Geschäftsbetriebs war eine klassische Industriebrache entstanden.
      Das Angebot des Grundstückseigentümers, einen Wohnpark mit barrierefreien, altersgerechten Wohnungen zu errichten wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen und ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt. Die Bebauung erfolgte im Rahmen des Bebauungsplans und ist auch ökologisch sinnvoll, da ein regelrechter Schandfleck für Bullay beseitigt wurde und ohne großen Flächenverbrauch bezahlbarer Wohnraum entstanden ist.
      Der geplante 2. Bauabschnitt soll in 4 Einzelgebäuden ausgeführt werden, die 3m niedriger sind als die Gebäude der hinteren Reihe des 1. Bauabschnitts.
      Letztlich wurde ein Gewerbegebiet bzw eine Industriebrache in ein Wohngebiet mit barrierefreien Wohnungen umgewandelt, das sicherlich für Touristen attraktiver ist als die ursprüngliche Nutzung. Welche Bauauflagen der vergangenen Jahrzehnte hier verletzt sein sollen ist unerfindlich. Die Bebauung der Moselfront in Zell mit 6geschossigen Hotels zeigt, dass wir im Moseltal mangels ausreichender Fläche nicht nur 1 oder 2geschossig bauen können. Wir würden sonst die Zukunft unserer Orte verspielen.

      Antworten
  5. Christine Hartge-Ohlmann says

    19. April 2021 at 10:22

    Lieber Matthias,

    ich bleibe bei unserem Du. Es geht in der Sache nicht um juristische Definitionen und wer war wo zu welcher Zeit. Die Bürger von Bullay habe ein berechtigtes Interesse an einer solchen Baumaßnahme. Der Bauabschnitt 1 hat massiven Protest in der Bürgerschaft geweckt. Es geht auch nicht darum ob Wohnraum benötigt wird oder nicht. Es geht einfach nur um eine Bauweise, die sich mit unserer schönen Gemeinde verträgt. Wir alle werden uns diese Bauten in Zukunft ansehen müssen. Nutze also Deine Möglichkeiten, als unser Bürgermeister und setze Dich für unsere Wünsche ein. Wenn es mit diesem Investor aus Luxembourg nicht funktioniert, wird sich ein anderer finden. Und wenn sich niemand finde, dann legen wir doch einfach alle zusammen und kaufen das Grundstück zurück. Dann könnte eine wunderschöne Ausgleichsfläche in direkter Angrenzung zu Moselresidenz 1 entstehen. Die zukünftigen Bewohner würden diese sicherlich gerne nutzen.

    Antworten
    • Matthias Müller says

      20. April 2021 at 17:39

      Hallo Christine,
      natürlich geht es um die Frage, ob Wohnraum benötigt wird. Die Nachfrage nach barrierefreiem, bezahlbarem Wohnraum auch in unserer Gemeinde ist groß.
      Bisher hatten ältere Mitbürger oft nur die Möglichkeit in ein Altersheim in einem anderen Ort zu gehen- unter Verlust ihrer sozialen Kontakte.
      Das RWZ-Gelände ist die einzige zusammenhängende bebaubare Fläche in Bullay. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass statt Gewerbe- hier Wohnraum geschaffen werden sollte. Dies entspricht auch der in der Dorfmoderation gewonnenen Erkenntnis, dass Bullay sich zu einer beliebten Wohnsitzgemeinde mit einer guten Infrastruktur entwickelt hat.
      Ausgleichsflächen direkt an der Mosel sind, wie in kaum einem anderen Moselort, vorhanden.
      Wir können keinen Investor suchen, da uns das Grundstück nicht gehört. Wir können auch keinen Grundstückseigentümer zwingen, uns sein Gelände zu verkaufen. Eigentum wie auch dessen Nutzung unterliegen immerhin dem Eigentumsschutz des Artikel 14 Grundgesetz.

      Antworten
      • Christine Hartge- Ohlmann says

        25. April 2021 at 19:32

        Hallo Matthias,

        die jetzige Planung für den Abschnitt 2 sieht für mich nicht nach barrierefreiem und bezahlbarem Wohnraum aus, sondern eher nach Luxuswohnungen. Auch werden mit öffentlichen Geldern geförderte Mietwohnungen meistens nach 10 Jahren wieder auf eine ortsübliche Miete angehoben.
        Im übrigen handelt es sich bei deinen Ausführungen in Bezug auf ältere Mitbürger und Altersheime sowie sowie die Erkenntnisse der Dorf Moderation um allgemein Plätze.
        Letztenendes stellst du die Sache ja so da, das der Grundstückseigentümer alles bauen könnte was er wollte, ob es nun in die Landschaft passt oder nicht. Das ist ja wohl absolut falsch.

        Es handelt sich also bis dato noch keineswegs um eine genehmigte Baumaßnahme. Somit besteht immer noch die Chance, diesen zweiten Bauabschnitt noch verträglicher für die Umwelt und uns Menschen zu machen.

        Antworten
  6. Gleissner Werner says

    22. April 2021 at 0:13

    Lieber Herr Matthias Müller,
    öffentlich möchte hier die gute Arbeit des Gemeinderates nicht in Frage stellen, und das in vielen Entscheidungen die den Bullayern und nicht zuletzt
    uns persönlich zu gute kamen. Ein ständiger Prozess zwischen den Belangen des einzelnen und die der Gemeinschaft.
    Und diese Gemeinschaft nicht nur der Bullayer möchte eben keine
    „städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“
    Der Dorfcharakter einer Moselgemeinde finde ich im allgemeinen wertvoller als den einer „Möchtegern-Stadt“ Die Vergangenheit zeigte bisher mit vielen guten Beispielen ihr Engagement für die Gemeinde. Aber, die Bewohner regen sich jetzt auf. Und das unabhängig von der Initialzündung Hartge-Ohlmann. Auch wir sind nicht direkt betroffen, möchten aber die Situation zum Anlass nehmen Ihnen unsere Gedanken mitzuteilen. Daher finde ich besonders diese Möglichkeit einer offenen Kommunikation sehr gut.
    Auf einen weiteren und inspirierenden Dialog und auf ein
    hoffentlich baldiges und persönliches Miteinander
    Werner Gleißner

    Antworten
    • Matthias Müller says

      24. April 2021 at 14:19

      Hallo Herr Gleisner,
      auch ich bin für eine offene Diskussion und habe diese in meiner mehr als 20jährigen Tätigkeit als Bürgermeister immer gerne geführt.
      In dieser Zeit sind immer wieder Entscheidungen des Gemeinderates getroffen worden, die dem einen oder anderen Mitbürger nicht gefallen haben, sei es weil er bei einen Bauprojekt Sichtbeeinträchtigungen, Lärm oder ein erhöhtes Verkehrsaufkommen befürchtete.
      Bullay hat entgegen dem demografischen Wandel eine steigende Einwohnerzahl, Schule, Kindergarten, Supermarkt, 8 Arztpraxen und eine gute Verkehersanbindung . Auch das soziale Miteinander funktioniert, was zahlreiche Vereine, allen voran der TSV und die Feuerwehr, das Herbstfest und die Initiative ” Bullay für Dich und Mich” beweisen. Die Entscheidungen der gewählten Gremien können daher nicht so ganz falsch gewesen sein.
      Auch bei dem Bauprojekt “Moselresidenz” hat der Gemeinderat die potentiellen Beinträchtigungen Einzelner oder die Interessen der Allgemeinheit
      an der Entwicklung einer zukunftsfähigen, lebenswerten und lebendigen Gemeinde abzuwägen, in der Jung und Alt gerne leben.
      Die von Ihnen Verwandten Begriffe “Dorfcharakter einer Moselgemeinde” und ” Möchtegern-Stadt” sind als Leitbilder ungeeignet, da sie sich mangels Bestimmtheit jeder Definition entziehen.

      Antworten

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