Trotz verschiedener Hinweise entspricht der Zustand der Rasengräber nicht den Vorgaben der Gemeinde.
Diese wurden eingeführt, um den Angehörigen und den Gemeindearbeitern die Pflege dieser Grabstätten zu erleichtern. Die Grabplatte muss von dem Rasenmäher überfahren werden können. Feste Aufbauten wie Grableuchten oder Figuren, Gestecke oder Blumenkübel sind nicht erlaubt.
Wir bitten daher alle Nutzungsberechtigten diese Dinge umgehend zu entfernen.
Sollte unserem Aufruf nicht Folge geleistet werden, müssen diese Aufbauten, etc. von der Gemeinde entfernt werden, damit eine ordnungsgemäße Pflege der Rasengräber erfolgen kann.
Matthias Müller, Ortsbürgermeister
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