Nicht nur unsere Mitbürger, auch Hunde haben die geltenden Gesetze und Verordnungen zu beachten. Da Hunde in der Regel nicht lesen können, haben die Hundehalter für ihre Vierbeiner diese Regeln zu erfüllen und bei Zuwiderhandlungen zu haften.
Dabei gibt es 2 Problemkreise:
1. Nichtanleinen von Hunden
Innerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde anzuleinen, außerhalb sind sie ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich Personen nähern.
Immer wieder kommt es zu nicht gewünschten Kontakten nicht angeleinter Hunde mit Spaziergängern und Kindern. Der Spruch „mein Hund tut nichts“ ist da nicht hilfreich.
2. Hundekot
Nicht nur Grünanlagen und Privatgärten, sondern auch Straßen und Bürgersteige werden zunehmend von Hundekot verunreinigt. Auch die Gemeindearbeiter klagen darüber, dass sie ständig bei Mäharbeiten auf solche Stinkbomben treffen, die Ihnen dann um die Ohren fliegen. Hier sollte das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme gelten, die Gemeindeverwaltung wird sich allerdings auch nicht scheuen, Bußgelder nach der GefahrenabwehrVO festsetzen zu lassen.
Matthias Müller, Ortsbürgermeister
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