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Baumschnittarbeiten in der Gemeinde Bullay zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht

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Die Gemeinde hat vor 3 Jahren ein Baumkataster erstellt. Dabei sind die gemeindeeigenen Bäume auf ihre Verkehrssicherheit untersucht worden. Jährlich werden die in dem Buamkataster enthaltenen Bäume gutachterlich bewertet und die erforderlichen Arbeiten von einer Fachfirma ausgeführt.

Es handelt sich um keinen willkürlichen Rückschnitt oder Fällung von Bäumen. Es werden nur solche Arbeiten ausgeführt, die gutachterlich vorgegeben sind. Wenn eine Mitbürgerin einem der Arbeiter dieser Fachfirma den „Stinkefinger“ zeigt, zeugt dies nicht nur von Ignoranz, sondern ist auch eine erhebliche Ehrverletzung.

Die Gemeindeverwaltung erwartet für die vor Zeugen vollzogene Tat eine schriftliche Entschuldigung.
Matthias Müller, Ortsbürgermeister

verfasst am 21. September 2020 einsortiert unter: Dorfnachrichten

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