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	Kommentare zu: Glasfaserausbau in Bullay	</title>
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		Von: Martin Hoffmann		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Martin Hoffmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Aug 2025 18:35:02 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das sind erst einmal gute Nachrichten !

Bei einer Aktivierung in Bullay wurde ich um Unterstützung gebeten, da es nach der vermeintlich erfolgreichen Aktivierung immer wieder zu Unterbrechungen in der Netzverbindung kam und an dem Anschluss bei bestehender Verbindung nicht die nach § 1 TK-Transparenzverordnung vorgeschriebene Leistung durch die Deutsche Glasfaser erbracht wurde. 
Die Tranzparenzverordnung der Bundesnetzagentur gilt übrigens für alle Anbieter.
Ob das ein Einzelfall war, entzieht sich meiner Kenntnis.

In der Regel liegt die Ursache in der Netzdimensionierung und das hat mit dem Medium Glasfaser erst einmal nichts zu tun. Es kann auch sein, dass sich mit zunehmender Beschaltung des Netzes die Leistung der Anschlüsse verschlechtert, wenn der Netzbetreiber nicht nachregelt.

Das müssen die Bürger aber nicht hinnehmen.

Damit das schnelle Internet in Bullay auch ein schnelles Internet wird, können  Bürger mit Geschwindigkeitsproblemen am Anschluss die Leistung gegenüber dem Netzbetreiber einfordern und sollte die Leistung danach nicht erbracht werden, den Rechnungsbetrag mindern oder kündigen.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte folgendermaßen vorgegangen werden:

1. Der Netzbetreiber ist verpflichtet die mindest, normal und maximal Leistungswerte des verkauften Produktes zu veröffentlichen und dem Kunden mitzuteilen. Erkundigen sie sich, welche Leistungswerte Ihr Anschluss laut Transparenzverordnung haben muss. Die Werte finden sie im Produktinformationsblatt zu Ihrem Anschluss auf der Webseite z.B. der Deutschen Glasfaser unter Downloads.

2. Laden und installieren sie die Breitbandmessung Desktop APP der Bundesnetzagentur auf Ihrem Desktop Computer: https://www.breitbandmessung.de/desktop-app

3. Führen sie die Messungen laut Anleitung durch. Nach den Messungen erhalten Sie ein rechtlich verbindliches Messprotokoll, das sie im Falle eines negativen Testats gegenüber dem Netzbetreiber zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche verwenden können. Der Netzbetreiber muss das Protokoll anerkennen. Tut er das nicht, kann dies in letzter Konsequenz per Email bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden.

Informationen, wann eine Leistung in Bezug auf mindest, normal oder maximal Leistungswerte nicht erbracht wurde, finden sie unter: https://www.bundesnetzagentur.de/internetgeschwindigkeit

Mit besten Grüßen,

Martin Hoffmann 
Dipl.-Ing. Elektrotechnik/ Nachrichtentechnik]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das sind erst einmal gute Nachrichten !</p>
<p>Bei einer Aktivierung in Bullay wurde ich um Unterstützung gebeten, da es nach der vermeintlich erfolgreichen Aktivierung immer wieder zu Unterbrechungen in der Netzverbindung kam und an dem Anschluss bei bestehender Verbindung nicht die nach § 1 TK-Transparenzverordnung vorgeschriebene Leistung durch die Deutsche Glasfaser erbracht wurde.<br />
Die Tranzparenzverordnung der Bundesnetzagentur gilt übrigens für alle Anbieter.<br />
Ob das ein Einzelfall war, entzieht sich meiner Kenntnis.</p>
<p>In der Regel liegt die Ursache in der Netzdimensionierung und das hat mit dem Medium Glasfaser erst einmal nichts zu tun. Es kann auch sein, dass sich mit zunehmender Beschaltung des Netzes die Leistung der Anschlüsse verschlechtert, wenn der Netzbetreiber nicht nachregelt.</p>
<p>Das müssen die Bürger aber nicht hinnehmen.</p>
<p>Damit das schnelle Internet in Bullay auch ein schnelles Internet wird, können  Bürger mit Geschwindigkeitsproblemen am Anschluss die Leistung gegenüber dem Netzbetreiber einfordern und sollte die Leistung danach nicht erbracht werden, den Rechnungsbetrag mindern oder kündigen.</p>
<p>Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollte folgendermaßen vorgegangen werden:</p>
<p>1. Der Netzbetreiber ist verpflichtet die mindest, normal und maximal Leistungswerte des verkauften Produktes zu veröffentlichen und dem Kunden mitzuteilen. Erkundigen sie sich, welche Leistungswerte Ihr Anschluss laut Transparenzverordnung haben muss. Die Werte finden sie im Produktinformationsblatt zu Ihrem Anschluss auf der Webseite z.B. der Deutschen Glasfaser unter Downloads.</p>
<p>2. Laden und installieren sie die Breitbandmessung Desktop APP der Bundesnetzagentur auf Ihrem Desktop Computer: <a href="https://www.breitbandmessung.de/desktop-app" rel="nofollow ugc">https://www.breitbandmessung.de/desktop-app</a></p>
<p>3. Führen sie die Messungen laut Anleitung durch. Nach den Messungen erhalten Sie ein rechtlich verbindliches Messprotokoll, das sie im Falle eines negativen Testats gegenüber dem Netzbetreiber zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche verwenden können. Der Netzbetreiber muss das Protokoll anerkennen. Tut er das nicht, kann dies in letzter Konsequenz per Email bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden.</p>
<p>Informationen, wann eine Leistung in Bezug auf mindest, normal oder maximal Leistungswerte nicht erbracht wurde, finden sie unter: <a href="https://www.bundesnetzagentur.de/internetgeschwindigkeit" rel="nofollow ugc">https://www.bundesnetzagentur.de/internetgeschwindigkeit</a></p>
<p>Mit besten Grüßen,</p>
<p>Martin Hoffmann<br />
Dipl.-Ing. Elektrotechnik/ Nachrichtentechnik</p>
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