Kurzprotokoll
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Gremium: |
Gemeinderat der Ortsgemeinde Bullay |
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Sitzung am: |
11.09.2024 |
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Sitzungsraum: |
Mehrzweckhalle der Ortsgemeinde Bullay in Bullay |
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Anwesend: |
Matthias Müller als Vorsitzender, |
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Sylvia Halbleib, Boris Kretz, Thomas Scheidt, Hans-Joachim Mons, Dirk Haas, Peter Brand, Özgür Akin, Anette Gippert, Anne Wagner, Judith Berg, Achim Brand, Theodor Herpel, Hüseyin Akin |
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Entschuldigt: |
Frank Koch, Alison Sausen, Carsten Donauer |
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung
2. Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Bullay;
1) Erlass eines III. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages
2) Erlass einer Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Bullay in den Erhebungsjahren 2020 und 2021
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat
1. den anliegenden III. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (TBS) in der Ortsgemeinde Bullay nebst Anlagen (Betriebsartentabellen) zu erlassen. Die Maßstabskomponenten Vorteilssatz und Gewinnsatz werden gem. § 3a Abs. 3 und Abs. 4 TBS für das Erhebungsjahr 2020 und 2021 für endgültig bestimmt. Die Nachtragssatzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
2. die anliegende Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes für den Tourismusbeitrag der Ortsgemeinde Bullay in den Erhebungsjahren 2020 und 2021 zu erlassen.
3. Erlass einer I. Nachtragshaushaltssatzung und eines I. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Nach eingehender Beratung des I. Nachtragshaushaltsplanes beschließt der Gemeinderat, folgende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 zu erlassen:
1. Festgesetzt werden:
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gegenüber bisher |
verändert um |
nunmehr |
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1. |
im Ergebnishaushalt |
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der Gesamtbetrag der Erträge |
2.533.036 |
114.588 |
2.647.624 |
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der Gesamtbetrag der Aufwendungen |
2.525.333 |
118.069 |
2.643.402 |
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der Jahresfehlbedarf |
7.703 |
-3.481 |
4.222 |
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2. |
im Finanzhaushalt |
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der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen |
97.541 |
5.295 |
102.836 |
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die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
471.360 |
-1.850 |
469.510 |
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die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
1.045.005 |
-301.355 |
743.650 |
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus |
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Investitionstätigkeit |
-573.645 |
299.505 |
-274.140 |
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus |
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Finanzierungstätigkeit |
476.104 |
-304.800 |
171.304 |
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2. Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
3. Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht veranschlagt.
4. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht geändert.
5. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern und die Hundesteuer werden nicht geändert.
6. Die Wertgrenze für Investitionen, die im Teilhaushalt einzeln darzustellen sind, wird nicht geändert.
7. Entwicklung des Eigenkapitals
Zum 31.12.2022 5.500.884,07 €
Zum 31.12.2023 5.501.877,07 €
Zum 31.12.2024 5.506.099,07 €
Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat dem Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 zu.
4. Nachwahl eines Ausschussmitgliedes des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Bullay
Der Gemeinderat beschließt den Punkt zu vertagen.
5. Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Mietwohnung zusätzlich in eine Ferienwohnung;
Einvernehmensentscheidung
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bullay beschließt nach eingehender Beratung zu o. g. Bauantrag, hinsichtlich der Lage des Grundstücks im unbeplanten Innenbereich, das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
6. Bauantrag auf Nutzungsänderung einer Wohneinheit in eine Ferienwohnung in der Fähr-straße;
Einvernehmensentscheidung
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bullay beschließt nach eingehender Beratung zu o. g. Bauantrag, hinsichtlich der Lage des Grundstücks im unbeplanten Innenbereich, das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
7. Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einem Ferienhaus in der Zehnthausstraße;
Einvernehmensentscheidung
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bullay beschließt nach eingehender Beratung zu o. g. Bauantrag, hinsichtlich der Lage des Grundstücks im unbeplanten Innenbereich, das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Zudem beschließt der Gemeinderat Bullay nach eingehender Beratung, den Bauherrn von der Verpflichtung zur Erbringung des Stellplatznachweises hinsichtlich des fehlenden Stellplatzes nicht zu entlasten.
8. Bauantrag auf Errichtung eines Anbaus an einem bestehenden Wohnhaus sowie Umnutzung des Untergeschosses zu einer Ferienwohnung in der Straße “Königswiese”;
Einvernehmensentscheidung
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat Bullay beschließt nach eingehender Beratung zu o. g. Bauantrag hinsichtlich der Lage des Grundstücks im unbeplanten Innenbereich das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
9. Bauvoranfrage auf Errichtung einer Dachgaube an eine bestehenden Einfamilienwohnhaus in der Zehnthausstraße;
Einvernehmensentscheidung
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat Bullay beschließt nach eingehender Beratung zu o. g. Bauvoranfrage hinsichtlich der Lage des Grundstücks im unbeplanten Innenbereich das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
10. Ausbau der “Fährstraße” in der Ortsgemeinde Bullay
Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Ausbaumaßnahme auch ohne Bewilligung einer Zuwendung sowie Auftragsvergabe für die Ingenieurleistungen
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, die Fährstraße in der Ortsgemeinde Bullay auch ohne Bewilligung einer Zuwendung auszubauen, wenn die Kommunalaufsicht dem zustimmt
Und
den Auftrag für die Ing.-Leistungen, Lph 1-9, planungsbegleitende Vermessung, Bauvermessung und Örtliche Bauüberwachung an die IBS-Ingenieure GbR, Mühlenstraße 3, 56828 Alflen, zu erteilen.
11. Ausbau der “Kirchstraße” in der Ortsgemeinde Bullay;
Weitere Vorgehensweise
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, dass für den Ausbau der Kirchstraße ein neuer Förderantrag gestellt werden soll.
12. Spielplatz am Moselufer;
Anschaffung neuer Spielgeräte
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat beschließt der Anschaffung des Kinderkarussell, der Schaukelkombination und des 3 Eck Sonnensegels bei der Fa. play team Sport-, Spiel- und Freizeitgeräte GmbH, Halsenbach, zuzustimmen.
13. Betonfräsarbeiten am ehem. Kelterhaus “Am Grünen Weg”;
Auftragsvergabe
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, der Firma Brand den Auftrag zu erteilen.
14. Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
15. Grundstücksangelegenheiten
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat beschließt dem Antrag zuzustimmen.
16. Grundstücksangelegenheiten
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück öffentlich für eine Wohnbebauung anzubieten. Es soll dabei darauf hingewiesen werden, dass hier nur ein kleines Haus zu realisieren ist.
17. Grundstücksangelegenheiten
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat beauftragt den Vorsitzenden, sich um den Ankauf der Grundstücke zu bemühen.
18. Grundstücksangelegenheiten
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, dass das Grundstück angeboten werden soll.
19. Stellenbesetzung Forstrevier Mosel
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat stimmt der Neubesetzung der Revierleitung des Forstrevier Mosel zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.
20. Personalangelegenheiten
Vertraulich.
21. Personalangelegenheiten
Vertraulich.
Bullay, 19.11.2024
Matthias Müller, Ortsbürgermeister

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